Ein Anliegen läuft durch zwei Verfahren, und beide fragen einzeln nach.
Eine Bäckerei meldet über das Bürgerserviceportal einen Stand auf dem Wochenmarkt an. Die Anmeldung nach der Gewerbeordnung landet im Gewerbeamt, die Zulassung zum Markt in der Marktverwaltung, und beide Stellen fordern dieselben Unterlagen für sich an.
1AnliegenEin Stand auf dem Wochenmarkt, formlos über das Portal gemeldet.
2VerfahrenGewerbeanmeldung und Marktzulassung laufen mit eigenen Zeichen nebeneinander.
2NachforderungenJede Stelle schreibt die Unterlagen an, die sie selbst braucht.
4Anrufe im AmtDer Antragsteller ruft in beiden Ämtern je zweimal an, weil er von einem Vorgang ausgeht.
Beide Verfahren stehen mit ihrer Unterlagenliste in der ersten Antwort. Die vier Anrufe erübrigen sich, und im Gewerbeamt bleiben 45% der Rückfragen aus.
Die 45% sind ein Erfahrungswert aus dem Steckbrief, kein Ergebnis aus Ihrem Gewerbeamt. Ihre Zahl steckt in den Anrufen der ersten Woche nach dem Markttermin.