Zwischen Entlassung und erstem Nachsorgetermin liegen die Tage, in denen der Kontakt abreißt.
Am Entlasstag steht fest, welche Nachsorgeformen infrage kommen, aber nicht, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wer den ersten Termin macht. Der Sozialdienst berät mündlich, notiert das Ergebnis im Entlassbrief und gibt die Akte ab. Ob der Patient in der Woche darauf ankommt, erfährt die Einrichtung meist gar nicht.
4NachsorgeformenAmbulante Weiterbehandlung, Reha-Nachsorge, Einzeltherapie und Selbsthilfe kommen infrage.
3Voraussetzungen je FormKostenträger, Wohnort und Wartezeit entscheiden, was überhaupt möglich ist.
40 MinutenBeratungsgesprächSo lange dauert es, die Formen am Entlasstag mündlich durchzugehen.
14Tage ohne KontaktZwischen Entlassung und erstem Nachsorgetermin meldet sich niemand.
Die 14 Tage ohne Kontakt nach der Entlassung enden mit einem Blatt, auf dem Form, Voraussetzungen und erster Schritt stehen, und es kommen 45% mehr Nachsorgen zustande.
Die 45% sind die Kennzahl dieses Agenten. Zahl der Formen, Dauer des Gesprächs und die Tage ohne Kontakt bilden einen üblichen Entlassverlauf ab, sie sind kein Messwert.