Was heute nicht belegt wird, muss im Audit rekonstruiert werden.
Die Förderstelle prüft Antrag und Kostenplan gegen Richtlinie und Nebenbestimmungen, die den Fördertatbestand an verschiedenen Stellen regeln. Jede Bewertung braucht eine Begründung, die auch im Audit noch trägt.
1KostenpositionEine Position im Kostenplan passt nicht zum Fördertatbestand.
2RegelwerkeFörderrichtlinie und Nebenbestimmungen sagen es an getrennten Stellen.
3BewertungenFachliche Prüfung, Kostenprüfung, Zweitvotum.
9BewertungskriterienJedes einzelne braucht eine Fundstelle im Antrag, sonst fehlt sie später im Audit.
Die Förderstelle bewertet 40 bis 60% schneller, weil Ziffer und Fundstelle schon beim ersten Lesen neben der Position stehen.
Die 40 bis 60% sind die Kennzahl dieses Agenten. Die Zahl der Bewertungsschritte beschreibt einen üblichen Ablauf in einer Förderstelle und ist nicht erhoben.