Was fehlt, ist nicht der Vergleichspreis, sondern die prüffähige Rechnung.
Die Rechnung kommt als PDF vom Handwerker und verweist auf Auftrag, Angebot und Stundenzettel. Wer sie prüft, sucht zuerst die Pflichtangaben zusammen, dann den Leistungsnachweis, dann die Auftragssumme. Erst danach kommt die Frage nach dem Stundensatz, und die bleibt ohne belastbaren Vergleich offen.
1SchlussrechnungEine Rechnung des Elektrogewerks geht im Rechnungseingang ein.
7PflichtangabenNach § 14 Abs. 4 UStG gehören Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Leistungszeitpunkt, Art und Menge, Entgelt, Steuersatz mit Steuerbetrag und Steuernummer dazu.
3PrüfbarkeitsnachweiseAngebot, Auftrag und Stundenzettel machen die Rechnung nach § 14 VOB/B erst prüfbar und liegen in drei verschiedenen Ablagen.
2PrüfrundenFehlt eine Angabe, geht die Rechnung zurück und wird nach dem Nachtrag noch einmal ganz geprüft.
50% weniger Prüfaufwand sind hier die zweite Prüfrunde, die entfällt, weil der fehlende Leistungszeitraum schon bei der ersten Sichtung im Vermerk steht.
Für diesen Agenten weist der Datensatz 50% weniger Prüfaufwand aus. Die drei Belege hinter der Rechnung und die zwei Prüfrunden je Vorgang beschreiben den gewohnten Gang im Rechnungseingang, aus einer Statistik stammen sie nicht.