Der häufigste Rechenfehler steckt in der Wahl der Tabelle.
Die Heizkostenabrechnung liefert Brennstoffmenge und CO2-Kosten, das Objekt steht im Bestand als Nichtwohngebäude. Wer die Stufentabelle der Wohngebäude anlegt, verteilt nach der Emissionsklasse statt zur Hälfte. Dazu kommen zwei Kürzungsrechte, die im Einzelfall greifen und in der Abrechnung eigens begründet werden müssen.
1GebäudeartDas Objekt ist ein Nichtwohngebäude, damit fällt das Stufenmodell weg.
2KürzungsrechteNeben der starren Hälfte stehen zwei Kürzungstatbestände, jeder einzeln zu prüfen.
12MieteinheitenDie Aufteilung wird je Einheit auf die Heizkostenabrechnung gelegt.
24BegründungszeilenZu jeder Einheit gehören Hälfteanteil und Kürzungsprüfung als eigene Zeile.
Die Hälfte steht, beide Kürzungstatbestände sind einzeln begründet, und der häufigste Rechenfehler fällt vor der Freigabe auf: 50% weniger Abrechnungsfehler.
Im Datensatz steht für diesen Agenten 50% weniger Abrechnungsfehler. Zwölf Mieteinheiten und 24 Begründungszeilen stehen für ein mittleres Nichtwohngebäude, gezählt hat sie niemand.