Ein Gutachten mit 42 Positionen wird für den Vergleich vollständig neu erfasst.
Das Gutachten kommt als Scan vom Sachverständigen, das Abrechnungsschreiben des Versicherers liegt als PDF im Postkorb. Beide führen ihre Positionen in eigener Reihenfolge und unter eigener Bezeichnung. Wer sie nebeneinanderlegen will, legt zuerst eine Tabelle an und trägt jeden Betrag von Hand ein, einmal beim Anlegen der Akte und ein zweites Mal, wenn die Bewertung ansteht.
42GutachtenpositionenDer Sachverständige listet Ersatzteile, Arbeitswerte und Lackierung einzeln auf.
31abgerechnete ZeilenDas Abrechnungsschreiben führt weniger Zeilen und benennt sie anders.
73Beträge von HandFür den Vergleich wandert jeder Betrag aus beiden Dokumenten in eine Tabelle.
11Zeilen ohne GegenstückElf Gutachtenpositionen tauchen in der Abrechnung gar nicht auf und werden für den Vergleich einzeln gesucht.
Die 73 Handeinträge entfallen und die elf Zeilen ohne Gegenstück stehen im Positionsspiegel bereits markiert, was den Erfassungsaufwand um 60% senkt, bevor die Sachbearbeitung die erste Differenz ansieht.
Die 60% weniger Erfassungsaufwand sind die Kennzahl dieses Agenten. Positionszahlen und Handeinträge zeichnen einen üblichen Sachschadenfall in einer Kanzlei nach, gemessen ist daran nichts.