Der Schreibaufwand steht vor der Prüfung, nicht danach
Die Sachbearbeitung öffnet einen früheren Bescheid, kopiert Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung und passt Namen und Beträge an. Was danach im Umlauf korrigiert wird, ist meist der geerbte Absatz und nicht der Fall.
1geerbter TextbausteinEin Absatz stammt aus einem Bescheid aus dem Vorjahr.
2KorrekturschleifenSachgebietsleitung und Rechtsamt schicken den Entwurf je einmal zurück.
3FassungenDrei Dateien tragen denselben Namen mit angehängter Version.
75Minuten bis zum zeichnungsfähigen EntwurfSchreiben, zwei Umläufe und der Vergleich der drei Fassungen summieren sich auf 75 Minuten, bevor der Bescheid überhaupt zur Zeichnung geht.
Der Aufwand liegt im Schreiben und im Nachziehen der Fassungen. Aus 75 Minuten je Bescheid werden 20, weil der Entwurf aus den Verfahrensdaten entsteht und die Freigabe dokumentiert bleibt.
Die Zeitangaben sind die Kennzahl aus dem Datenblatt. Die Zahl der Korrekturschleifen beschreibt einen üblichen Umlauf und ist ein Beispiel.