Eine Frist, vier Stationen, und nur die erste führt sie mit.
Der Antrag geht bei der Pflegekasse ein, die Begutachtung wird beauftragt, der Termin liegt beim Gutachterdienst, das Ergebnis kommt zurück, der Bescheid geht hinaus. Die Frist läuft über all diese Stationen hinweg weiter, geführt wird sie meist nur an der ersten. Kommt der Antrag aus dem Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung, gilt eine kürzere Frist, und das steht in einem zweiten Werk.
1AntragseingangMit dem Eingang bei der Pflegekasse beginnt die Frist zu laufen.
4StationenBeauftragung, Terminvergabe, Begutachtung und Bescheid liegen bei verschiedenen Stellen.
2FristlängenFür Anträge aus dem Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung gilt eine kürzere Frist als im Regelfall.
1ZahlungspflichtWird die Frist überschritten, entsteht die Zahlung je angefangene Woche ohne Ermessen.
Antrag PG-2026-11907 trägt seinen Eingangstag über alle vier Stationen mit, und von den Fristüberschreitungen fallen 50% weg.
Die 50% weniger Fristüberschreitungen sind die Kennzahl dieses Agenten. Vier Stationen und zwei Fristlängen beschreiben einen typischen Antragsverlauf in einer Pflegekasse und sind kein Messwert.