Ein Widerspruch, drei Arbeitsschritte, und der teuerste kommt danach.
Der Widerspruch geht ein, der Ausgangsbescheid liegt in der Akte, die Begründung der Gegenseite hängt sich an Punkte, die im Bescheid nur angerissen sind. Die Widerspruchsstelle liest beides, prüft die Abhilfe, bereitet die Anhörung vor und schreibt die Begründung. Fällt einer dieser Schritte unter Last kurz aus, wird er im Klageverfahren nachgeholt.
5WiderspruchspunkteSie beziehen sich auf einen Bescheid, der Wochen alt ist.
2AktenteileAusgangsbescheid und Widerspruchsbegründung müssen Punkt für Punkt gegeneinander gelegt werden.
3ArbeitsschritteAbhilfeprüfung, Anhörung und Begründung hängen voneinander ab und geraten bei Last am ehesten zu kurz.
1KlageverfahrenAm Anfang jeder Klage steht ein Widerspruchsverfahren, dessen Begründung nicht getragen hat.
Alle fünf Punkte sind im Bescheid beantwortet und mit Fundstelle begründet, daraus folgen 50% weniger Klageverfahren.
Die 50% weniger Klageverfahren sind die Kennzahl dieses Agenten. Fünf Punkte, zwei Aktenteile und drei Arbeitsschritte bilden den üblichen Weg eines Widerspruchs durch die Widerspruchsstelle ab und sind kein gezählter Wert.