Eine Einordnung, drei Steuerarten, und kein Vorgang im Haus, der sie auslöst.
Der Vermieter meldet keine Änderung, weil er keine bemerkt. In der Kanzlei taucht die Sache als neue Position in der Einnahmenaufstellung auf, etwa als Posten für die Endreinigung. Wer dem nachgeht, trägt die Merkmale der Vermietung zusammen und denkt die Folgen für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer getrennt durch.
1neue LeistungZur Wohnungsüberlassung kommt die Endreinigung zwischen zwei Gästen dazu.
9MerkmaleMietdauer, Wechselzahl, Zusatzleistungen und Bewerbung ergeben zusammen das Bild, an dem die Einordnung hängt.
3SteuerartenEinkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer folgen derselben Einordnung und werden getrennt betrachtet.
14Monate VerzugBis zur Erklärung für das Jahr bleibt die Änderung unbemerkt, und die Gewerbeanmeldung fehlt rückwirkend.
Vierzehn Monate lang bleibt eine falsche Einordnung sonst unbemerkt, und genau in diesem Fenster liegen die 45% weniger Fehleinordnungen, weil beide Spalten schon am Tag der neuen Position nebeneinanderstehen.
Die 45% weniger Fehleinordnungen sind die Kennzahl dieses Agenten. Merkmalszahl, betroffene Steuerarten und der Verzug bis zur Erklärung zeichnen einen typischen Verlauf bei einem vermieteten Objekt nach und beruhen nicht auf einer Zählung.