Neun Pflichtangaben stehen in § 14 Abs. 4 UStG, im Betrieb hakt sie niemand ab.
Die Rechnungen kommen per Mail, als Foto vom Lieferschein oder auf Papier mit der Ware. Wer sie annimmt, ist Monteur, Fahrerin oder Inhaber und sieht nach, was ins Auge fällt: Betrag, Leistung, Datum. Die Angaben, an denen der Vorsteuerabzug tatsächlich hängt, stehen klein und fallen erst in der Kanzlei auf, wenn der Monat schon abgeschlossen ist.
9Pflichtangaben§ 14 Abs. 4 UStG verlangt sie für jede Rechnung über 250 Euro.
140Eingangsrechnungen im MonatSo viele laufen in einem Betrieb mit zwölf Beschäftigten auf.
11Rechnungen mit MangelBei ihnen fehlt eine Angabe oder die Leistungsbeschreibung bleibt zu allgemein.
5Wochen bis zur KorrekturDer Mangel fällt in der Kanzlei auf, das Anschreiben geht zurück an den Lieferanten und wartet auf die berichtigte Rechnung.
Der Mangel wird am Tag der Annahme sichtbar statt nach fünf Wochen, und diese Vorverlegung senkt den Prüfaufwand um 60%, bei elf von 140 Rechnungen im Monat.
Die 60% weniger Prüfaufwand sind die Kennzahl dieses Agenten. Rechnungszahl, Zahl der Mängel und die fünf Wochen bis zur berichtigten Rechnung geben einen üblichen Monatsverlauf in einem kleinen Betrieb wieder und sind kein erhobener Wert.