An Anlage 126 sitzt die Objektbetreuung genauso lang über den Rechtsbeständen wie an Anlage 1.
Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenrecht, technische Regeln und Landesbauordnung stehen nebeneinander, keiner der vier Bestände enthält die anderen. Die technische Objektbetreuung sucht je Anlage die einschlägigen Stellen zusammen, überträgt die Prüffristen in eine Tabelle und fängt bei der nächsten Anlage von vorn an. Ändert sich eine Regel, weiß niemand ohne erneute Recherche, welche Anlagen betroffen sind.
1LüftungsanlageEine raumlufttechnische Anlage in einem Bürogebäude wird betrachtet.
4RechtsbeständeVerordnung, Arbeitsstättenrecht, technische Regel und Landesbauordnung gelten nebeneinander.
9EinzelpflichtenAus den vier Beständen folgen neun Pflichten mit eigenen Intervallen und Nachweisen.
126Anlagen im BestandFür jede weitere Anlage steht dieselbe Recherche noch einmal an.
Nach der ersten Auswertung eines Anlagentyps kostet jede weitere Lüftungsanlage 55% weniger Prüfaufwand, weil die vier Bestände nur noch abgeglichen und nicht neu durchgesehen werden.
Die 55% weniger Prüfaufwand sind die Kennzahl dieses Agenten. Neun Einzelpflichten je Lüftungsanlage und 126 Anlagen im Bestand zeichnen einen üblichen Zuschnitt im Facility Management nach, erhoben sind sie nicht.