Eine Preisanpassung zum 1. Januar bindet die Beratung bis in den Februar hinein.
Das neue Preisblatt liegt im Vertriebslaufwerk, das alte im Abrechnungssystem, die Grundversorgungspreise stehen zusätzlich im Kundenportal. Kommt ein Anruf zur neuen Höhe des Arbeitspreises, sucht die Beratung erst die gültige Fassung, dann die Klausel im Vertrag, dann den Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung. Weicht die genannte Zahl von der Auskunft eines Kollegen ab, geht der Fall als Rückruf in die Wiedervorlage.
3PreisständeAlter Tarif, neuer Tarif und Grundversorgung gelten im Januar nebeneinander.
4AblageortePreisblätter liegen im Vertriebslaufwerk, im Abrechnungssystem, im Portal und im Kundenanschreiben.
9 MinutenSuche je AnrufBis die gültige Fassung und die passende Vertragsklausel auf dem Tisch liegen, ist der Anruf halb vorbei.
2Auskünfte je FallWeil die erste Auskunft keine Fundstelle trug, ruft die Kundin ein zweites Mal an.
Am Vormittag nach der Preisanpassung geht jeder Anruf einmal durch die Leitung statt zweimal, die neun Minuten Suche entfallen mit ihm, und der Fall kostet 50% weniger Bearbeitungszeit.
Die 50% weniger Bearbeitungszeit sind die Kennzahl, die zu diesem Agenten hinterlegt ist. Preisstände, Ablageorte und Suchminuten in der Kette zeichnen einen üblichen Januar im Kundenservice nach und sind kein gemessener Wert.