Die formalen Kriterien stehen in vier Regelwerken, das Konzept steht in einem Dokument.
Studienakkreditierungsstaatsvertrag, Musterrechtsverordnung, die eigene Rahmenordnung und die Vorgaben der Agentur sagen jeweils etwas zu Umfang, Modulgröße, Prüfungsdichte und Lernergebnissen. Wer den Selbstbericht schreibt, hält das Konzept im Kopf gegen vier Quellen gleichzeitig. Was dabei durchrutscht, kommt Monate später als Auflage zurück, und dann ist die Modulbeschreibung samt Ordnung zu ändern.
1KonzeptEin neuer Master-Studiengang geht in die Vorprüfung.
4RegelwerkeStaatsvertrag, Musterrechtsverordnung, eigene Rahmenordnung und Vorgaben der Agentur gelten nebeneinander.
38ModulbeschreibungenJede trägt Umfang, Lernergebnisse, Prüfungsform und Arbeitsaufwand.
2AuflagenWas in der Vorprüfung durchrutscht, kommt als Auflage mit eigener Frist zurück.
Vor dem Selbstbericht kostet das Konzept 152 Abgleiche, nach dem Verfahren kosten zwei Auflagen je eine Ordnungsänderung und einen Gremienbeschluss, weshalb der frühe Blick 50% der Nachbesserungen erspart.
Die 50% weniger Nachbesserungen gehören als Kennzahl zu diesem Agenten. Ob ein Verfahren am Ende zwei Auflagen bringt, entscheidet die Agentur im Einzelfall, und die 38 Modulbeschreibungen sind hier als Umfang eines mittleren Master-Konzepts angenommen.