Ein Drittmittelvertrag über 53 Seiten, dreimal von vorn gelesen.
Der Entwurf kommt vom Partner, geht ins Rechtsreferat, kommt geändert zurück. In jeder Runde wird das ganze Werk erneut gelesen, weil unklar ist, wo der Partner angefasst hat. Publikationsrecht, Haftung, Verwertung der Ergebnisse und die Auflagen des Mittelgebers stehen an vier verschiedenen Stellen.
53Seiten VertragstextEin Forschungskooperationsvertrag samt Anlage zur Verwertung.
58Klauseln14 davon berühren Publikation, Haftung, Verwertung oder Kündigung.
3VerhandlungsrundenNach jeder Rückgabe wird das Werk vollständig neu gelesen.
2 WochenLiegezeit bis zur FreigabeDer Vertrag wartet auf den nächsten freien Lesetermin im Rechtsreferat.
Ab der zweiten Runde liest das Rechtsreferat nur die 8 von 58 Klauseln, die der Partner angefasst hat, und kommt mit 50% weniger Prüfaufwand aus.
Die 50% weniger Prüfaufwand stehen als Kennzahl im Datensatz. Die 58 Klauseln und die drei Verhandlungsrunden zeichnen einen typischen Forschungskooperationsvertrag nach und sind keine erhobene Zahl.