Vier Wochen Belege zusammensuchen für vier Tage Prüfung.
Die Richtlinien liegen im Intranet, die Prüfungsordnungen als amtliche Bekanntmachungen, das Verarbeitungsverzeichnis in einer eigenen Tabelle. Geändert wird an allen dreien, selten am selben Tag und fast nie mit Begründung im selben Dokument. Wer vier Wochen vor dem Termin anfängt, trägt zu jeder Fassung erst Datum und Urheber wieder zusammen.
39Vorgaben mit DatenschutzbezugRichtlinien, Dienstanweisungen und Verfahrensbeschreibungen außerhalb der Prüfungsordnungen, die mit 118 Ordnungen und Änderungssatzungen als eigene Sammlung danebenliegen.
63Änderungen im JahrNeue Fassungen, Anlagen und Beschlüsse, verteilt über drei Ablagen.
5ändernde StellenFakultäten, Rechenzentrum, Justiziariat, Personalrat und die Datenschutzstelle pflegen jeweils eigene Vorgaben.
4 WochenVorbereitung je AuditDer größte Teil davon geht für das Zusammensuchen der gültigen Fassungen drauf.
Was die Datenschutzbeauftragte sonst vier Wochen lang zusammensucht, liegt bei mitlaufender Änderungsverfolgung schon beisammen, wenn der Prüfer den Termin bestätigt, 40% weniger Audit-Aufwand.
Die 40% weniger Audit-Aufwand sind die Kennzahl dieses Agenten. An den 63 Änderungen im Jahr und den vier Wochen Vorbereitung darf sich niemand festhalten: beide sind für dieses Beispiel gesetzt und verschieben sich mit der Zahl der Fakultäten.